Über die Kanzlei
Vergütung
Die Vergütung orientiert sich an den Regelsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Bezogen auf den Einzelfall sind abweichende Vereinbarungen möglich. Bei einer Vereinbarung der Vergütung werden in erster Linie Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit sowie die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigt.
Abrechnungsmodalitäten
Erstes Beratungsgespräch:- Vergütung nach Vereinbarung, sonst Abrechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Beratung oder schriftliches Gutachten:
- Vereinbarung eines Pauschalbetrages
- Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeitaufwand und eines Stundensatzes
- Abrechnung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Basis des Gegenstandswertes
Außergerichtliche Vertretung:
- Abrechnung nach den Regelgebührensätzen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Basis des Gegenstandswerts
- Vereinbarung eines abweichenden Gebührensatzes oder eines bestimmten Gegenstandswertes
- Vereinbarung einer Abrechnung nach Zeitaufwand und eines Stundensatzes (z.B. Begleitung bei Verhandlungen)
Gerichtliche Vertretung:
- Abrechnung nach den Gebührensätzen gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Basis des Gegenstandswerts
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