Geschäftsfelder
Kredit- und Bürgschaftsrecht
Das Kreditrecht ist Kerngeschäftsfeld. Es umfasst Kreditangelegenheiten, Kreditsicherheiten und Bürgschaften. Der Schwerpunkt liegt bei Kreditangelegenheiten privater Kunden und Selbstständiger mit Banken und Sparkassen, aber auch mit Bausparkassen, Versicherungen, Händlern und sonstigen Kreditgebern. Ich vertrete auch, wenn Betroffene Kreditsicherheiten für fremde Kredite gestellt haben und daraus in Anspruch genommen werden, und auch bei privaten Kreditangelegenheiten.
Zusätzlich biete ich rechtliche Unterstützung für Verhandlungen zwischen Kreditkunden und Kreditgebern bei der Aufnahme von Krediten an und schließlich Unterstützung in kritischen Kreditsituationen.
Beispielefür Kreditangelegenheiten, bei denen häufiger rechtliche Probleme zwischen Kreditkunden und Kreditgebern auftreten: weiterlesen
- Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditrückzahlung oder Kreditkündigung
- Erhöhung variabler Kreditzinsen
- Forderungsabrechnungen
- Verkauf von Krediten
- Bürgschaft von Angehörigen
- Inanspruchnahme von Sicherheiten für fremde Kredite
- Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie
- Kündigung von Kapital-Lebensversicherungen durch den Kreditgeber
- Verjährung von Bürgschaftsforderungen
- Eintragungen bei der Schufa
- Kündigung von Krediten
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