Geschäftsfelder
Kapitalanlagenrecht
Das Kapitalanlagenrecht ist Kerngeschäftsfeld. Im Mittelpunkt stehen Kapitalanlagen privater Anleger bei Banken und Sparkassen, Kapitalanlagegesellschaften, Fonds, Bausparkassen und Versicherungen. Ich berate und vertrete zum Beispiel bei Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Prospekten sowie bei Nachhaftung.
für Angelegenheiten, bei denen häufiger rechtliche Probleme zwischen Anlegern und Beratern auftreten ... weiterlesen
- Fehler bei der Anlageberatung
- nicht offengelegte Vertriebsvergütungen (z.B. „kick-back“)
- Umfang der Einlagensicherung
- Mietpools und Mietgarantien
- Einlösung von Schuldverschreibungen
- Anspruchsverjährung bei Wertpapieren
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