Geschäftsfelder
Aufsichtsrecht Finanzdienstleistungen
Das Aufsichtsrecht für Finanzdienstleistungen ist ein weiteres Geschäftsfeld. Es ergänzt meine Kerngeschäftsfelder.
Finanzdienstleister bedürfen vielfach einer speziellen Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Besondere gesetzliche Vorschriften sowie die Verordnungen und Richtlinien der Bafin beeinflussen die ordnungsgemäße Gestaltung von Finanzprodukten und die Art des Vertriebs.
Das Aufsichtsrecht für Finanzdienstleistungen ist notwendiger weiterer Bestandteil der rechtlichen Behandlung von Bankangelegenheiten, Kapitalanlagen und Krediten.
Impressum